Bosch GKS 18V-68 GC Akku-Kreissäge BITURBO (solo) 06016B5100

Das Produkt wurde nicht bewertet wordenIn Bewertung
Produktcode 06016B5100
Bosch GKS 18V-68 GC Akku-Kreissäge BITURBO (solo) 06016B5100
Besser als eine Netzsäge – beste Leistung bei voller FlexibilitätMehr zum Produkt
Auf Lager
Donnerstag 12. Septemberpersönliche SammlungFreitag 13. Septemberin Ihrer Werkstatt
In den Korb
391,2 EUR Inkl. MwSt
Hersteller BOSCHProduktcode06016B5100 Kategorie Akku-KreissägenEAN3165140931847
Produktbeschreibung
  • Maximale Akku-Schneidleistung: völlig gleichwertig mit 1.800 W Netzleistung dank der neuen kohlefreien BITURBO-Brushless-Technologie
  • Außergewöhnliche Ergonomie durch das neue Zusatzgriffkonzept, das eine perfekte Kontrolle in allen Positionen gewährleistet
  • Perfekte Einfachheit dank der praktischen und intuitiven Tiefeneinstellung

Lieferumfang

  • 1/1 Einsatz für L-BOXX am Werkzeug 1 600 A01 S9X
  • 1× Kreissägeblatt, Expert for Wood, 190 × 30 × 1,5 mm
    2.608.644.513
  • Seitenanschlag
    1.608.190.007
  • L-BOXX 238
    1600 A01 2G2
technische Parameter
Durchmesser des Lochs der Trennscheibe30 mm
Batterie im Lieferumfang enthaltenNe
Schalldruckpegel dB(A)98
Schallleistungspegel dB(A)109
Schnitttiefe (45°)50 mm
Schnitttiefe (90°)68 mm
Gewicht (ohne Batteriezelle)4.3
Batteriezellenspannung18 V
Akku-TypLithium-iontová technologie
Leerlaufgeschwindigkeit2.500 – 5.000
HerstellerBOSCH
Diskussion
Beratung
Sie haben Fragen zum Produkt?
Fragen Sie in der Beratungsstelle nach
Neue AbfrageDein NameIhre E-Mail(E-Mail wird nicht veröffentlicht)TitelText postenWie K
Dein NameIhre E-Mail(E-Mail wird nicht veröffentlicht)Text postenAntwort hinzufügen
Verwandte Produkte
Alternative Produkte
Vergleichen
391,2 EUR Inkl. MwSt
Wir kümmern uns um Ihre Privatsphäre

Damit Sie auf unserer Website schnell die Inhalte finden, die Sie suchen, Ihnen viele Klicks ersparen und Ihnen keine Werbung angezeigt wird, die Sie nicht interessiert, benötigen wir Ihre Zustimmung zur Verarbeitung von Cookies.

Alles zulassenKeine Cookies zulassen